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SDH-Untertitelung für ARD und ZDF: AVMD-Richtlinie, Quoten und wie Ausschreibungen funktionieren

Postproduktions-Suite mit zwei Monitoren und Untertitel-Timeline

Barrierefreie Untertitelung ist in Deutschland kein freiwilliges Angebot öffentlich-rechtlicher Sender, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht, die sich aus europäischem Recht ableitet. Für Anbieter audiovisueller Lokalisierung ergeben sich daraus konkrete Ausschreibungsverfahren und Zugangswege, die viele nicht kennen.

Dieser Artikel erklärt, was die AVMD-Richtlinie konkret vorschreibt, wie ARD und ZDF barrierefreie Untertitelung beschaffen, was SDH-Untertitelung technisch von Standard-Untertitelung unterscheidet und wer realistische Chancen hat, in diesem Markt tätig zu werden.

Was die AVMD-Richtlinie konkret vorschreibt

Die EU-Richtlinie 2018/1808 über audiovisuelle Mediendienste, kurz AVMD-Richtlinie, verpflichtet alle Anbieter audiovisueller Mediendienste in der Europäischen Union, ihren Dienst schrittweise barrierefrei zugänglich zu machen. Das betrifft sowohl lineare Sender (Fernsehen) als auch nicht-lineare Dienste (Mediatheken, Streamingplattformen).

Konkret bedeutet das: steigende Quoten für Untertitelung, Audiodeskription und Gebärdensprache. Die genauen Quoten und der Zeitplan werden in den nationalen Umsetzungsgesetzen geregelt. In Deutschland ist das der Rundfunkstaatsvertrag sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 2025 für digitale Dienste gilt.

Für öffentlich-rechtliche Sender wie ARD und ZDF war die Anforderung nie optional: sie sind bereits seit Jahren zur umfassenden Untertitelung verpflichtet, im Primetime-Bereich nahezu vollständig. Die AVMD-Richtlinie dehnt diese Anforderungen auf private Sender und Streaming-Dienste aus.

SDH-Untertitelung: was das bedeutet und wie sie sich von Standard-Untertitelung unterscheidet

SDH steht für Subtitles for the Deaf and Hard of Hearing, also Untertitel für gehörlose und schwerhörige Zuschauer. Der Unterschied zu Standard-Untertiteln liegt in mehreren Elementen:

Standard-Untertitel übertragen den gesprochenen Dialog in Text. Sie folgen Lesbarkeitsregeln zu Zeilenlänge, Anzahl der Zeilen, Timing und Zeichenanzahl pro Sekunde.

SDH-Untertitel umfassen zusätzlich:

  • Beschriftungen für nicht-sprachliche Geräusche, die für das Verständnis der Handlung relevant sind, zum Beispiel “[Türklingel]”, “[Explosion]” oder “[Musik: aufgeregt]”
  • Angabe des Sprechers bei unklarer Zuordnung, zum Beispiel “[Maria]:” oder “[aus dem Off:]”
  • Beschreibung von Musik, wenn der Songtext für die Handlung relevant ist
  • Hinweise auf Sprechweise oder Akzent, wenn diese handlungsrelevant sind

Diese Zusatzelemente erhöhen den Aufwand gegenüber Standard-Untertitelung erheblich: Das Dokument ist komplexer, die redaktionellen Entscheidungen sind zahlreicher, und die Qualitätsprüfung muss zusätzliche Aspekte abdecken.

SDH-Untertitel haben eigene technische Normen: EBU-R37 für die Sendetechnik, EBU-TT-D für die Dateistruktur, und plattformspezifische Vorgaben für Farbe, Positionierung und Darstellung der Sprecherkennung.

Wie ARD und ZDF barrierefreie Untertitelung beschaffen

ARD und ZDF sind keine einheitlichen Einkäufer. Jede ARD-Anstalt (WDR, BR, NDR, SWR usw.) beschafft Untertitelleistungen separat, zum Teil über eigene Rahmenverträge, zum Teil über EU-weite Ausschreibungen.

Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (2024: 221.000 Euro für Lieferungen und Dienstleistungen bei öffentlichen Auftraggebern) gilt das europäische Vergaberecht. Diese Ausschreibungen werden im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht (TED, Tenders Electronic Daily) sowie auf den nationalen Vergabeplattformen wie DTVP oder dem Vergabemarktplatz.

Praktisch bedeutet das: Wer als Dienstleister bei ARD oder ZDF Untertitelleistungen anbieten möchte, muss an formalen Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Das erfordert:

  • Eine Unternehmensstruktur mit ausreichend Kapazität und Referenzen
  • Nachweise über Qualitätssicherungsprozesse
  • Erfahrung mit den technischen Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Sendeumgebung (EBU-Standards)
  • In manchen Fällen: ISO-Zertifizierungen oder gleichwertige Qualitätsnachweise

Für kleine Einzelanbieter ist das keine realistische Option. Für spezialisierte Sprachdienstleister mit nachweisbaren Referenzen und technischer Infrastruktur ist es ein klar definierter Marktzugang.

Spanisch als zweite Sprache für AVMD-Sender

Ein spezifisches Marktsegment, das für Orion Translations relevant ist: mehrsprachige Produkte, die neben der Originalsprache auch eine Spanisch-Fassung erfordern, zum Beispiel deutsch-spanische Koproduktionen oder Dokumentationen, die sowohl im DACH-Raum als auch im spanischsprachigen Markt laufen.

Hier entsteht ein konkreter Bedarf für Untertitelung Deutsch-Spanisch oder Spanisch-Deutsch, mit SDH-Anforderungen für beide Sprachversionen. Das ist ein Nischenmarkt, der von großen Studios selten systematisch abgedeckt wird, aber von Produktionsfirmen mit internationaler Ausrichtung regelmäßig nachgefragt wird.

Wer realistische Chancen hat

Klare Antwort: kein externer Einzelanbieter, der sich direkt bei ARD oder ZDF bewirbt, ohne vorherige Erfahrung in der Sendeumgebung.

Realistische Zugangswege für Anbieter audiovisueller Lokalisierung:

  1. Subunternehmer für bestehende Rahmenvertragspartner: Studios wie Iyuno, ZOO Digital oder FFS, die bereits Rahmenverträge mit öffentlich-rechtlichen Sendern halten, benötigen bei Auftragsspitzen externe Kapazität. Das ist der pragmatische Einstiegsweg.

  2. Ausschreibungen für privatrechtliche Sender: Privatsender wie RTL oder ProSieben/Sat.1 kaufen Untertitelleistungen ebenfalls zum Teil über Ausschreibungen, aber mit geringeren Zugangshürden als ARD und ZDF.

  3. Produktionsfirmen mit eigenen Inhalten: Produzenten, die Inhalte für den DACH-Markt und den spanischsprachigen Markt gleichzeitig entwickeln, sind direktere Kunden für mehrsprachige Untertitelleistungen.

Wenn Sie für einen dieser Zugangswege Kapazität suchen oder Fragen zur Zusammenarbeit haben, nehmen Sie Kontakt auf: [email protected].

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